Aktuelle Nachrichten, Bekanntmachungen und Wissenswertes

„Jeder muss dem anderen helfen. Das ist die einzige Freiheit, die wir haben ...“


Sehr geehrter Kunden, Geschäftspartner und verehrte Kollegen,

 

dieses Zitat des 1999 verstorbenen, amerikanischen Violinvirtuosen und Dirigenten Sir Yehudi Menuhin, der 1979 den Friedenspreis und1997 die Otto-Hahn-Friedensmedaille bekam, hat mich sehr berührt.

 

Weil das viel gepriesene Fest der Menschlichkeit immer mehr zum Fest des Konsums und Glamours wird, haben alle Mitarbeiter von Silvia Manologlou Gebäudeservice & mehr gemeinsam beschlossen, in diesem Jahr zum eigentlichen Sinn des Weihnachtsfestes zurückzukehren und diejenigen zu beschenken, die unserer Geschenke wirklich bedürfen.

 

Im Jahr 2010 durfte ich durch einen Schul,- und Lauffreund, Peter Borsdorff, dem Initiator von „Running for Kids“ kennenlernen. Und obwohl ich erst skeptisch bei privaten Unterstützern war, habe ich mich persönlich in langen Gesprächen und Begegnungen über seine Arbeit überzeugt und war tief berührt, besonders seine leidenschaftliche und unermüdliche Kraft die er gehandicapte Kinder und Einrichtungen nahebringt.

 

958 x konnte die Aktion seit 1995 in 82 Orten und 260 Einrichtungen/Einzelfällen helfen.

 

Peter Borsdorff (68), der Langstreckenläufer aus Düren, war Gast beim Neujahrsempfang 2010 von Bundespräsident Horst Köhler im Schloss Bellevue in Berlin. Die Einladung erfolgte mit dem Hinweis, dass sich der Dürener in besonderem Maße um das Gemeinwohl verdient gemacht habe.


Bundespräsident Horst Köhler wusste bestens Bescheid, dass der Dürener Sportler seit vielen Jahren für gehandicapte Kinder läuft und Spenden sammelt. Bundespräsident Köhler sagte Peter Borsdorff, dass er ihn beneide, ein so schönes Hobby zu haben, mit dem er sich für Kinder einsetzen könne, denen es nicht gut geht.


Als Vater von einer Tochter fühle ich besonders mit notleidenden Kindern. Deshalb möchte ich „Peter Borsdorff „Running for Kids“ speziell für dieses Projekt mit einer Geldspende unterstützen. Wir haben uns aus diesem Grund entschlossen, in diesem Jahr auf den Austausch von Weihnachtsgeschenken zu verzichten und stattdessen zu spenden. Ich hoffe, das ist auch in Ihrem Sinne.

 

Für die fruchtbare und ergebnisreiche Zusammenarbeit mit Ihnen im vergangenen Jahr bedanke ich mich ganz besonders. Und auf unsere anregenden und kreativen Arbeitstreffen im neuen Jahr freue ich mich jetzt schon wieder.

 

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien eine ruhige Weihnachtszeit und ein erfolgreiches und menschliches neues Jahr.

 

Ihr Reinigungs,- und Hausmeisterteam

 

Silvia Manologlou                                                     Torsten Kratz

Inhaberin                                                                Objektleitung



Die Firma Himmlisch-rein stellt nun auch ihren Dienst in eine gute Sache.

 

Die clevere Alternative zum Schlüsseldienst, Ihr Himmlisch-rein Schlüsseldepot.

 

“Soziale Verantwortung ist für uns mehr als ein modisches Schlagwort”

 

„Unter dem von Peter Borsdorff gegründeten Aktion „Running for Kids“ wollen wir zum Spenden aufrufen und für Mitgliedschaften werben. Langfristig geht es uns aber auch darum, bei der Bevölkerung ein gesteigertes Interesse an der Arbeit von Peter Borsdorff dem Initiator zu wecken.“

 

„Für jede 5 Euro Spende, die auf unserem Spendenkonto eingeht, erhält der/die Spender/in einen 5 Euro-Gutschein, der beim Kauf eines Himmlisch-rein Schlüsseldepot -Vertrages eingelöst werden kann. Für jeden auf diesem Wege abgeschlossenen Vertrag legt Himmlisch-rein nochmals 1 Euro für „Running for Kids“ oben drauf.“

 

Begleitet wird das Projekt u.a. durch eine eigene Facebook Fanpage Für jeden “Fan” spendet Himmlisch-rein  dort als Dankeschön nochmals einen Cent an den „Running for Kids“.

 

Unterstützen Sie mit uns "Running for Kids" und lagern Sie Ihre Ersatzschlüssel sicher in unserem Schlüsseldepot.



 

Running for Kids

Bau-Handwerk befürchtet massives Preisdumping

IG Bau befürchtet der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes massives Preisdumping. Selbst wenn ausländische Betriebe deutschen Mindestlohn zahlen müssen, seien polnische Arbeitnehmer aufgrund der geringeren Sozialleistungen im Heimatland immer noch günstiger als Deutsche. Die IG Bau betrachtet auch das Problem der Scheinselbstständigen mit Sorge. Denn sie müssten weder Tarif- noch Mindestlohn zahlen und sparten die Beiträge für die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft.

Erheblich verbesserte Absetzbarkeit bei haushaltsnahen Dienstleistungen ab 2009

Der Gesetzentwurf zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (FamilienleistungsG) sieht ab dem 01.01.2009 eine deutlich ausgeweitete steuerliche Absetzbarkeit von Reinigungsdienstleistungen in Privathaushalten vor.

Nach § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) konnten bislang die Kosten von Reinigungsdienstleistungen in Privathaushalten in Höhe von 20 Prozent von 3.000 Euro (= 600 Euro) steuerlich geltend gemacht werden. Nach dem neuen § 35a Absatz 2 EStG wird die Absetzbarkeit mehr als versechsfacht auf 20 Prozent von 20.000 Euro (= 4.000 Euro).

Weiterhin gilt aber die Voraussetzung, dass die Rechnungen getrennt in Arbeitskosten und Materialkosten ausgewiesen sein müssen. Hier gilt aber weiterhin die Auslegung des Bundesfinanzministeriums, nach der bei üblichen Reinigungstätigkeiten die Arbeitskosten mit 100 Prozent und die Materialkosten mit 0 Prozent ausgewiesen werden können.

Schwerpunktprüfung des Zolls in der Gebäudereinigung

Ende November / Anfang Dezember fand die diesjährige bundesweite Schwerpunktaktion des Zolls in der Gebäudereinigung statt. Mit 1.500 Kräften prüfte der Zoll 2.051 Gebäudereinigungsbetriebe und befragte dabei 11.720 Arbeitnehmer.

Bei 269 Arbeitgebern wurden Anhaltspunkte festgestellt, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht gezahlt wurde. Es liegen 340 Hinweise auf Leistungsbetrug der Arbeitnehmer und 22 Hinweise auf Scheinselbstständigkeit vor. Unregelmäßigkeiten im Hinblick auf die Meldepflicht zur Sozialversicherung ergaben sich in 336 Fällen.

Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse wurden an Ort und Stelle 304 Bußgeld- und 23 Strafverfahren gegen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingeleitet. 9 Personen wurden im Rahmen der Schwerpunktprüfung vorläufig festgenommen. Sie stehen im Verdacht, sich illegal in Deutschland aufzuhalten.

Der Zoll hat mit seiner Aktion verdeutlicht, dass die Mindestlohnbestimmungen geprüft werden und dass die Prüfungen weiterhin notwendig sind. Neben den verdachtslosen meist einmal jährlichen Schwerpunktprüfungen prüft der Zoll im gesamten Jahr weniger öffentlichkeitswirksam eine Vielzahl von Unternehmen aufgrund konkreter Verdachtsmomente.

Gericht bewertet Mindestlohnverstoß als Straftat

Lohndumping gilt zum ersten Mal als Straftat: Weil er Löhne unter einem Euro bezahlt hat, ist ein Unternehmer zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Weil er Putzfrauen mit Stundenlöhnen unter einem Euro abgespeist hat, muss ein Reinigungsunternehmer 1000 Euro Geldstrafe zahlen. Die Summe ist wenig spektakulär, wohl aber das Urteil des Landgerichts Magdeburg: Es bewertete das Unterschreiten eines allgemeinverbindlichen Mindestlohns als Straftat und nicht wie bisher üblich als Ordnungswidrigkeit. Gericht, Staatsanwaltschaft und Gewerkschaften maßen dem Richterspruch daher bundesweite Bedeutung zu ? nach allem was man wisse, habe noch nie ein deutsches Gericht so geurteilt. "Wenn Unternehmen Dumpinglöhne zahlen, müssen sie künftig mit härteren Strafen rechnen", sagte Staatsanwalt Andreas Strauß.

Der Mindestlohn für Gebäudereiniger lag zum Zeitpunkt der 18 angeklagten Taten zwischen 2004 und 2006 bei 7,68 Euro (Tarifgebiet Ost, Anm. von mir). Die Staatsanwaltschaft rechnete vor, dass die Putzfrauen im besten Fall aber nur auf maximal 1,79 Euro die Stunde kamen. Richterin Claudia Methling sagte, der 57-jährige Unternehmer habe zur eigenen Gewinnmaximierung teils ?nicht mal einen Euro? gezahlt. "Egal wie man es betrachtet: Ein Stundenlohn von einem Euro ist als sittenwidrig anzusehen."

Seit 2001 setzte der Mann Arbeitnehmer aus Nachfolgestaaten der Sowjetunion an Rasthöfen in mehreren Bundesländern ein. Dort mussten sie in 12-Stunden-Schichten Toiletten und Duschen sauber halten oder Geld für die Benutzung einsammeln. Sie arbeiteten bis zu 14 Tage am Stück und erhielten dafür nach den Feststellungen des Gerichts 60 bis 300 Euro ? bei freier Kost und Logis. Der Anwalt des Angeklagten plädierte auf Freispruch. Tatsächlich hätten die Beschäftigten lediglich zwei bis drei Stunden täglich geputzt, den Rest als eine Art Bereitschaftszeit verbracht, argumentierte er.

Zwei Vorinstanzen hatten den Reinigungsunternehmer im Oktober 2008 und März 2009 freigesprochen. Das Oberlandesgericht Naumburg hob das letzte Urteil jedoch auf und verwies den Fall erneut an das Landgericht Magdeburg.

(dpa)


Durch dieses Urteil wäre es für die Zukunft sogar denkbar, dass sich Auftraggeber, die Reinigungsleistungen an solche Unternehmen vergeben, ebenso strafbar machen.

Mehr Lohn in der Gebäudereinigung

Ab 01.01.2011 erhalten die knapp 900.000 Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk mehr Lohn.
Damit wird die 2. Stufe des 2009 vereinbarten Tarifvertrages umgesetzt.
Durch diese Erhöhung steigen auch die gesetzlichen Mindestlöhne.  

Der Stundenlohn in der Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten) beträgt nun 8,55 Euro und liegt damit über dem vom Deutschen Gewerkschaftsbund geforderten Mindestlohn von 8,50 Euro.

Ungeachtet dessen fordert der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks weiterhin die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes.

Das ist insbesondere vor dem Hintergrund der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit für die acht neuen EU-Mitglieder ab dem 1. Mai 2011 unabdingbar.
"In vielen Branchen werden dann die Beschäftigten in Deutschland mit Arbeitnehmern aus Ländern konkurrieren, in denen zum Teil Stundenlöhne von zwei bis vier Euro marktüblich sind", sagte Johannes Bungart, Geschäftsführer des Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks.